Datenschutz & Arbeitszeiterfassung im Unternehmen leicht gemacht!

Seit April 2023 sieht der Gesetzesentwurf des Arbeitsministeriums vor, dass Arbeitnehmer - mit einigen Ausnahmen - verpflichtet sind, die Arbeitszeiten Ihrer Arbeitnehmer digital zu erfassen.

Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Arbeitszeiten personenbezogene Daten einer Person und müssen somit nach Vorgaben des Datenschutzrechts erfasst werden. 

 

Mit NEOS1 müssen Sie sich über die Themen der Zeiterfassung keine Gedanken machen - das haben wir bereits für Sie getan. 

Mithilfe der zentralen Controlling Software NEOS1 haben Sie jederzeit einen tagesaktuellen Einblick in alle wichtigen Kennzahlen, kontrollieren Arbeitszeiten, Verkaufszahlen, Geschäftskonten und vieles mehr. 

 

Mehr über NEOS1 finden Sie hier.

 

Arbeiten auch Sie nicht nur in Ihrem Unternehmen, sondern an Ihrem Unternehmen! Sprechen Sie uns an.

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